Anträge auf Förderung können formlos gestellt werden.
Ihren Antrag richten Sie bitte an:
STIFTUNG MICHAEL
Alsstraße 12
53227 Bonn
Die Inge und Johann Heinrich Berger-Landefeldt-Stiftung unterstützt nach ihrer Satzung Menschen, die infolge äußerer Einwirkungen an Epilepsie erkrankt sind, also Menschen, die an einer erworbenen Epilepsie leiden.
Die Unterstützung wird vornehmlich als persönliche Einzelzuwendung für Maßnahmen und Hilfsmittel vergeben, für die sich kein anderer Kostenträger des deutschen Gesundheits- und Sozialsystems findet.
Solche Kosten(-zuschüsse) können u.a. gewährt werden
Die Berger-Landefeldt-Stiftung kann aber nur Anträge unterstützen, die von einem Kostenträger (Krankenkasse, andere Sozialversicherungen oder Eingliederungshilfe) abgelehnt wurden.
Kosten für den Kauf und/oder den Umbau eines PKW werden von der Berger-Landefeldt-Stiftung NICHT übernommen. Bitte stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfeverordnung §8 bzw. §9 (11) in Verbindung mit §54 SGB 12. Ein Urteil des Landes Sozialgerichtes Baden -Württemberg (9/2012) und des Bundessozialgerichtes von 2/2012 können Sie gerne bei der Stiftung Michael anfordern.
Dr. Ulrich Bettendorf, Hirschaid
Vorstand der Stiftung
STIFTUNG MICHAEL
Alsstraße 12
53227 Bonn
Deutschland
Tel.: +49 (0)228 - 94 55 45 40
Fax: +49 (0)228 - 94 55 45 42
E-Mail: poststiftung-michael.de